In vielen Ehen oder eingetragenen Lebenspartnerschaften kann es kritische Situationen geben. Dann ist vielfach an eine Trennung oder Scheidung zu denken. Es gibt einige Dinge, die in dem Fall geregelt werden müssen. Die Trennung oder Scheidung ist dabei nur ein Aspekt. Eine Scheidung kann in der Regel nach einem Jahr Trennung durchgeführt werden, wenn beide Partner einverstanden sind. Es müssen aber weitere Angelegenheiten geregelt werden. So muss man sich überlegen, wer in der bisher gemeinsam genutzten Ehewohnung leben kann. Wenn hierüber Einigkeit besteht, ist keine rechtliche Regelung erforderlich. Sollte dies nicht der Fall sein, kann ein Anwalt vermitteln oder eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen. Das gilt auch dann, wenn man sich nicht einigen kann, wie der gemeinsame Hausrat aufgeteilt wird. Wenn beide Partner nicht dazu bereit sind, nachzugeben, muss in der Regel das Gericht bemüht werden. Man sollte aber bedenken, dass die Regelung sehr vieler Angelegenheiten den Streitwert erhöht. Das heißt, dass Sie höhere Anwalts- und Gerichtskosten zahlen müssen. Es ist daher immer ein Vorteil, wenn man sich außergerichtlich einigen kann.
Das Familienrecht, wie es von Rechtsanwälte Jacobs und Kollegen angewendet wird, hat noch viele weitere Aspekte. Wenn Kinder vorhanden sind, sollte geregelt werden, wo diese in der Zukunft leben und wem ein Umgangsrecht eingeräumt wird. Ebenso kann es sein, dass ein Partner monatlich einen bestimmten Betrag an Kindesunterhalt zahlen muss. Das kann auch gegenüber dem getrenntlebenden Partner der Fall sein. In den meisten Fällen wird bei einer Scheidung auch der Versorgungsausgleich durchgeführt. Das heißt, dass ein Partner Rentenanwartschaften des anderen Partners erhält. Meistens ist es so, dass sich ein Ehepartner mehr um die Kinder kümmern musste und daher weniger arbeiten konnte. Neben dem Versorgungsausgleich kann auch der Zugewinnausgleich geregelt werden. Wenn ein Partner in der Ehe viel Vermögen erworben hat, erhält der andere Partner dafür einen Ausgleich.
Ein weiterer Bestandteil im Familienrecht ist der sogenannte Gewaltschutz. Wenn ein Partner von einem anderen belästigt oder bedroht wird, kann er gerichtliche Maßnahmen beantragen. Ein Beschluss kann dann so aussehen, dass sich ein Partner dem anderen bis auf eine bestimmte Distanz nicht nähern darf. Es ist auf jeden Fall wichtig, dass man einen kompetenten Fachanwalt aufsucht. Dieser kann dabei helfen, die Ansprüche in der besten Weise durchzusetzen. Vorab sollte man sich über die Kosten informieren. Eventuell trägt diese eine Rechtsschutzversicherung. Bei geringem Einkommen gibt es auch die Möglichkeit, Beratungshilfe oder Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. Hier können Sie sich bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht erkundigen. Dort wird man Ihnen gerne die notwendigen Auskünfte geben.
Es handelt sich um ein umfangreiches Rechtsgebiet mit weitreichenden Folgen. Ein guter Anwalt kann deshalb in jedem Fall eine große Hilfe sein.