In fast allen Familien taucht irgendwann die Frage auf: Wenn ich einmal sterbe, wer wird mein Vermögen erben? Die Gesetze des Erbrechts sind recht komplex und münden nicht selten in Irrtümern. Es gibt viele Dinge zu berücksichtigen, wenn es um die Erbfolge und die Steuern geht, nachfolgend sind einige aufgeführt: Der letzte Wille oder das Testament
Das Testament kann in Form eines Erbvertrages aufgesetzt werden. In ihm wird festgelegt, wer die Hinterlassenschaften und in welcher Höhe bekommt. Gibt es kein Testament oder Erbvertrag, so wird die gesetzliche Erbfolge angewendet. In ihr wird das Erbe nach einer strengen Hierarchie unter den Erben aufgeteilt.
Wer kann helfen?
Selbst gefasste Testamente sind oft nicht gültig. Um den letzten Willen zu verankern, ist es ratsam, sich an einen Fachmann zu wenden. Das kann ein Notar sein, der das Testament nach Mandantenwunsch ausarbeitet und abschließend beglaubigt oder ein Fachanwalt für Erbrecht, der der beste Ansprechpartner für diese Angelegenheit ist. So einen Anwalt kann man in einer Kanzlei für Erbrecht finden, z.B: Rechtsanwälte Schnell & Kollegen GdbR.
Was kostet ein Testament?
Je nach Umfang des Erbes können die Kosten für ein Testament stark schwanken. Eine Erstberatung beim Fachanwalt kosten gut 200 Euro plus Mehrwertsteuer. Dabei ist die Ausarbeitung des Testaments noch nicht dabei. Viele Betroffene haben Fragen zum Thema Erbschaft und Testament, hier sind einige davon:
1. Muss ich zum Notar, wenn ich ein Testament erstellen lassen will?
Nein. Das Testament kann auch von Erblasser zu Lebzeiten allein aufgesetzt werden - ein Notar muss nicht sein. Ein kleines Risiko besteht jedoch, wenn bei der Testamentserstellung Fehler gemacht werden, die bei den späteren Erben zu Streitigkeiten führen. Deshalb macht es Sinn, sich von einem Rechtsanwalt oder Notar zumindestens beraten zu lassen. Beim Testament muss auf die richtige Wortwahl geachtet werden, um die Hinterlassenschaften gerecht zu verteilen. Dabei sollte genauestens festgelegt werden, was an wen vererbt werden soll, beispielsweise der Lebenspartner alles oder die beiden Neffen zu je 50 Prozent. Besonders bei großen Vermögenswerten und schwierigen Familienverhältnissen - beispielsweise bei einer Patchworkfamilie - macht es Sinn, das Testament bei einem Notar erstellen zu lassen. Erbschein oder Notar? Der Besuch beim Notar muss nicht zwangsläufig teurer werden, sondern kann im Erbfall auch günstiger sein. Beispielsweise dann, wenn die Erben vorhaben, einen Erbschein zu beantragen. Das passiert meist dann, wenn eine Immobilie im Spiel ist oder die Hinterlassenschaften doch größer sind als anfangs gedacht. Die Kosten für die Erstellung eines Erbscheins sollten nicht unterschätzt werden - sie sind meistens höher als die Ausarbeitung eines Testaments beim Notar
.2. Darf ich mein Testament am PC eintippen und dann unterschreiben?
Niemals, denn dann verliert das Testament seine Wirksamkeit. Als Folge würden dann die gesetzlichen Regelungen zum Tragen kommen. Von diesem sollte mit dem Testament ja eigentlich abgewichen werden.Eine Kanzlei für Erbrecht ist der Spezialist in Sachen Testament und Erbschaftsangelegenheiten. Ein Besuch ist immer dann ratsam, wenn es um ein umfangreiches Erbe geht oder die Familienverhältnisse schwierig sind.