Das Familienrecht im Überblick

Das Familienrecht befasst sich mit den durch Ehe (Partnerschaft) oder Verwandtschaft begründeten Rechtsbeziehungen. Es umfasst hauptsächlich zwei Teile: das Ehe- und Partnerschaftsrecht, sowie das Kindschaftsrecht. Eingegliedert ist dieses Rechtsinstitut in den Bereich des Zivilrechtes. Im Folgenden werden die Grundsätze überblicksmäßig dargestellt, die in den meisten Rechtsordnungen in ähnlichen Ausformulierungen zu finden sind.

Das Ehe- und Partnerschaftsrecht

Besonders in den letzten Jahren erfolgte eine starke Weiterentwicklung dieses Gebietes. Vor allem ist es nun in vielen Ländern auch gleichgeschlechtlichen Paaren möglich, eine gesetzlich anerkannte Partnerschaft einzugehen, die der Ehe in vielerlei Hinsicht nachgebaut ist. Beide Formen bilden dabei eine rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen, inklusive gegenseitigen Rechten und Pflichten. Weitere wichtige Aspekte dieser Teildisziplin des Familienrechtes sind Regelungen bezüglich der Wirksamkeitsvoraussetzungen der Eheschließung und Rechtswirkungen der Ehe. Daneben werden auch noch klassische Problemstellungen, wie die Ehescheidung, deren rechtliche Konsequenzen und das Ehegüterrecht behandelt.

Scheidung und Ehegüterrecht

Eine Ehescheidung kann entweder einvernehmlich oder einseitig erfolgen. Bei letzterer bedarf es aber grundsätzlich eines Grundes. Zu den häufigsten zählen Eheverfehlungen (zum Beispiel Ehebruch) und die Auflösung der ehelichen Gemeinschaft. Die Folgen einer Scheidung sind vielfältig und umfassen zum größten Teil Unterhaltszahlungen. Das Ehegüterrecht befasst sich dagegen mit den vermögensrechtlichen Beziehungen der Ehegatten. Häufig ist dabei das System der Gütertrennung anzutreffen: Die Ehepartner bleiben Eigentümer des in die Ehe eingebrachten und in der Ehe erworbenen Vermögens. Zur Aufhebung dieser Regel steht die Möglichkeit einer Gütergemeinschaft offen. Das bisher getrennte Vermögen wird dadurch zum Miteigentum des Partners.

Das Kindschaftsrecht

Das Eltern-Kind-Verhältnis entsteht mit der Geburt zwischen dem ehelichen Kind und seinen Eltern, oder zwischen dem unehelichen Kind und seiner Mutter. Vor allem die Unterscheidung ehelicher und unehelicher Kinder lässt sich in vielen Rechtsordnungen nicht mehr finden. Im Mittelpunkt steht stets das Kindeswohl. Ein der natürlichen Kindschaftsbeziehung nachgebildetes Verhältnis ist die Annahme an Kindes Statt (Adoption). Hierbei kommt es zu einem Kontrakt zwischen dem Annehmenden und dem Adoptierten. Ein Hauptaugenmerk wird beim Kindschaftsrecht auf Bestimmungen der Obsorge, des persönlichen Kontaktes mit dem Kind und des Anspruches auf gesetzlichen Unterhalt gelegt.

Obsorge und Unterhalt

Die Obsorge befasst sich mit der Pflege, Erziehung, gesetzlichen Vertretung und Vermögensverwaltung des Kindes. Unterhaltspflicht besteht, wenn keine Selbsterhaltungsfähigkeit vorliegt. Hauptsächlich Studierende fallen wohl in diesen Bereich, weil sie oft wegen der Ausbildung keiner Arbeit nachgehen können und deswegen auf Unterhaltszahlungen angewiesen sind.

Zum Schluss ist noch anzumerken, dass dieser Überblick sich bloß mit den generellen Grundsätzen beschäftigt. Das Familienrecht, eines der Aufgabengebiete von Rechtsanwalts- und Notarkanzlei Bartels & Kollegen, ist ein umfangreiches Rechtsgebiet mit, je nach Land, unterschiedlichen Ausprägungen und Eigenheiten. Insbesondere im Bereich des Eherechtes bestehen häufig Unterschiede in Bezug auf Scheidung und Rechtswirkungen der Ehe.

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