Die Dienstleistungen eines Notars umfassen das Beraten und Beurkunden in sämtlichen Lebens- und Geschäftsbereichen, für welche das Gesetz das Mitwirken des Juristen vorsieht. Das beginnt von der schlichten Vollmacht für ein Grundstücksgeschäft und reicht bis hin zu komplexen internationalen Transaktionen.
Handels- und Gesellschaftsrecht
Wer als Unternehmer tätig werden möchte, sollte sich im Klaren sein, dass die Wahl der Rechtsform ein entscheidender Schritt für die berufliche Zukunft darstellt. Der Rechtsberater geht mit seinen Mandanten diesen Schritt gemeinsam, erläutert ihn die verschiedenen Möglichkeiten der wirtschaftlichen Tätigkeit und tritt mit diesem die beste Wahl. Im Anschluss gestaltet der Notar für ihn die Verträge und veranlasst die Anmeldung beim Handelsregister. Selbst nach der Gründung der Firma ist der Jurist für seinen Mandanten der Ansprechpartner bei allen laufenden rechtlichen Angelegenheiten. Das gilt vor allem für Satzungsänderungen, Anteilübertragungen, Veränderungen auf der Geschäftsführungsebene und anderem. Weitere Kompetenzen des Juristen ist das Begleiten von Unternehmenskäufen und Umwandlungen.
Immobilienrecht
Zum Immobilienrecht gehört das Entwerfen und Beurkunden der Kaufverträge für Grundstücke, Wohn- und Mietshäuser, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekte. Wer eine Schenkung plant, kann sich auch hier an einen Notar wenden. Er verfasst für seinen Mandanten den Vertrag und beurkundet ihn. Dabei betreut der Beurkundungsbeamte seinen Kunden während der Transaktion gegenüber den Banken und Behörden.
Familienrecht
Für eine Heirat, eine Adoption oder Scheidung empfiehlt es sich, eine Beratung von einem Notar wahrzunehmen. Insbesondere vor der Eheschließung ist diese besonders sinnvoll. Der Rechtsberater informiert seinen Mandanten über das gesetzliche Eherecht. Außerdem erarbeitet er einen Vertrag, welcher ganz im Sinne der beiden Eheleute ist. Wenn eine Scheidung ansteht, vermittelt der Jurist als ein neutraler Berater und Schlichter. So verhilft er zu einer einvernehmlichen Trennung.
Erbrecht
Beim Erbe kann es rasch zu Streitigkeiten kommen. Die Aufgabe des Beurkundungsbeamten ist, diesen Fall zu verhindern. Vor allem bei der Weitergabe einer Firma an die folgende Generation vermeidet er teure Auseinandersetzungen und sichert so den Fortbestand des Kunden. Selbst für das neuartige Phänomen wie etwa den digitalen Nachlass bietet der Jurist Lösungen. Zudem unterstützt er beim Regeln von Nachlassangelegenheiten. Er steht dem Mandanten beratend zur Seite, stellt für ihn Anträge auf das Erteilen von Testamentsvollstreckerzeugnissen und Erbscheinen.
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Manches Mal geht es schneller als gedacht: Wer auf einmal durch eine Krankheit oder einen Unfall handlungsunfähig ist, braucht fremde Hilfe. Selbst Ehegatten und Verwandte sind in solch einer Lage nicht automatisch befugt, rechtswirksame Entscheidungen zu treffen. Der Rechtsberater ist Spezialist in Sachen Vorsorge. Er steht dem Mandanten beim Abfassen der Vollmachten und Patientenverfügungen zur Seite, wenn der Ernstfall mal eintreten sollte. Zudem zeigt der Jurist, wie man eine gerichtlich angeordnete Betreuung verhindern und selbst im Krankheitsfall seinen Willen durchsetzen kann.
Auf Seiten, wie von Dr. Laumann, Konermann und Kollegen Rechtsanwälte • Fachanwälte • Notare, kann man sich weiter informieren.