Für gewöhnlich geht man zu einem Arzt, weil man hofft, dass dieser einem bei gesundheitlichen Problemen helfen kann. Man darf jedoch nie vergessen, dass Ärzte auch nur Menschen sind. Und Menschen machen ab und an Fehler. Das ist zwar nur natürlich, kann in diesem Fall aber fatale Auswirkungen für den Patienten haben. Dieser könnte dabei körperliche oder auch psychische Schäden davontragen. Und fühlt sich in so einem Fall häufig alleingelassen. An dieser Stelle kommt ein Anwalt für Behandlungsfehler, der sich auf solche Behandlungsfehler spezialisiert hat und seine Klienten dabei helfen kann, zumindest eine finanzielle Wiedergutmachung zu erhalten.
Gleich vorneweg: Behandlungsfehler können nicht nur Ärzten passieren, auch wenn das die Berufsgruppe ist, an die man vermutlich zuerst denkt. Auch in Berufen wie Physiotherapie, Geburtenhilfe, Pflege und alternativer Medizin, wie Heilpraktiker und Homöopathen, können Fehler passieren. Auch wenn man erwartet, dass diese Menschen alles in ihrer Macht Stehende tun, um ihren Patienten zu helfen. Im Falle eines vermuteten Fehlers, egal in welcher Branche es passiert ist, sollte sich der Patient an einen Fachanwalt für Medizinrecht wenden. Normalerweise wird dann versucht, vor Gericht ein Schmerzensgeld zu erwirken. Das kann, je nach Schwere des Behandlungsfehlers, durchaus ein sechsstelliger Betrag werden. Es können zudem auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, wenn nicht nur ein körperlicher oder psychischer, sondern auch ein finanzieller Schaden entstanden ist. Das können zum Beispiel Verdienstausfall, Fahrkosten oder auch die Behandlungskosten oder die Kosten für eine eventuell zusätzlich anfallende Therapie sein.
Es gibt keine eindeutige Definition von Behandlungsfehlern. Sie können jedoch in jeder Phase einer Behandlung auftreten. Das kann schon bei einem ersten Beratungsgespräch passieren, wenn der Aufklärungspflicht nicht oder nur teilweise nachgekommen wird. Es können aber auch zum Beispiel Fehler bei der Diagnose oder der Auswahl der Therapieform erfolgen. Für einen Laien ist es nicht einfach, den genauen Fehler zu identifizieren und auch zu beweisen. Gerade deswegen ist es wichtig, bei Verdacht möglichst schnell einen Anwalt Behandlungsfehler zu kontaktieren, der sich mit dem Thema auskennt. Hilfreich ist es dabei, wenn man bei einem Verdacht auf einen Fehler, alles möglichst genau protokolliert. Das steigert die Chancen, dass der Fehler gerichtlich anerkannt wird und es erleichtert dem Anwalt für Behandlungsfehler die Arbeit.
Es gibt einige Hürden zu überwinden, bis man zu seinem Recht kommt. So muss der Behandlungsfehler eindeutig nachweisbar sein, der Patient muss einen gesundheitlichen oder körperlichen Schaden davongetragen haben, es muss einen Zusammenhang zwischen Behandlung und Schaden bestehen und die Verjährungsfrist darf noch nicht abgelaufen sein. Es ist also nicht leicht, wenn man einen Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat. Dennoch sollte man sich nicht entmutigen lassen und einen Anwalt für Behandlungsfehler kontaktieren.
Weitere Informationen zum Thema Behandlungsfehler finden Sie auf Webseiten wie z. B. von der Kanzlei Liske Rechtsanwältin Nadine Liske.