Nach dem Ableben einer Person kann das Erbrecht darüber entscheiden, was mit dem Vermögen geschehen soll. Es gibt zwei unterschiedliche Wege, um das Erbe festzulegen. Einerseits durch eine testamentarische Verfügung oder einen Erbvertrag (letztwillige Verfügung). Andererseits durch die gesetzliche Erbfolge. Oftmals kommt es bei Nachlassregelungen zu Unstimmigkeiten unter den Erben, die zu Meinungsverschiedenheiten und Auseinandersetzungen führen. Dies liegt häufig daran, dass ein Erbe sich nicht ausreichend berücksichtigt fühlt oder den ihm zustehenden Pflichtteil als unzureichend empfindet. Insbesondere bei Erbstreitigkeiten, die sich um Immobilien, Kunstwerke oder andere Vermögenswerte drehen, kann es zu Konflikten kommen.
Wichtiges auf einen Blick
Wenn kein Testament vorhanden ist, erben die engsten Verwandten: zuerst alle Kinder zu gleichen Teilen. Falls die Verstorbenen keine Kinder hatten, erben die Eltern, falls sie noch leben. Dann die Geschwister zu gleichen Teilen. Letztlich sind es Onkel und Tanten. Sind Eheleute verheiratet, erbt immer der Ehepartner – neben den Kindern erhält er in der Regel die Hälfte des Nachlasses. Angeheiratete erhalten von der Familie des Partners nichts. Kurz gesagt, das Recht teilt die Verwandten in Gruppen ein wie „die gesetzlichen Erben erster Ordnung“, den „gesetzlichen Erben zweiter Ordnung“ etc.
Wichtige Aspekte des Erbrechts
Eine Möglichkeit, den letzten Willen festzuhalten, ist die Abfassung eines Testaments. Dieses ermöglicht es dem Erblasser, sein Vermögen individuell zu verteilen. Unterschieden werden dabei verschiedene Testament-Arten, darunter das eigenhändig geschriebene und das notarielle (öffentliche) Testament. Sollte kein Testament vorhanden sein, greift die gesetzliche Erbfolge. In diesem Fall entscheidet das Erbrecht darüber, wie das Vermögen aufgeteilt wird. Hierbei spielen Familienstand und Verwandtschaftsgrad des Erblassers eine Rolle. Das deutsche Erbrecht sieht dabei den sogenannten Pflichtteil vor, der eine Absicherung von Ehepartnern und Kindern gewährleistet. Auch Erbschaftssteuer kann bei einer Erbschaft anfallen. Sie ist abhängig von verschiedenen Faktoren, wie dem Wert des Nachlasses oder dem Verwandtschaftsverhältnis. In einigen Fällen kann zudem ein Testamentsvollstrecker ernannt werden, der dafür sorgt, dass der letzte Wille des Erblassers erfüllt und eine gerechte Verteilung des Vermögens gewährleistet wird.
Eigenhändiges Testament
Hier ist es unumgänglich, dass der Erblasser höchstpersönlich das Testament verfasst und unterzeichnet. Obgleich er jederzeit dazu berechtigt ist, das Dokument zu ändern oder zurückzuziehen. Innerhalb eines eigenhändig verfassten Testaments legt der Erblasser fest, in welcher Weise sein Vermögen aufzuteilen ist und wer davon profitieren soll. Es besteht auch die Möglichkeit, bestimmte Einzelpersonen oder Organisationen zu bedenken. Das eigenhändige Testament kann sicher an einem geeigneten Ort im Zuhause oder beim Nachlassgericht aufbewahrt werden.
Notarielles Testament
Wenn es darum geht, ein Testament aufzusetzen, ist es eine kluge Entscheidung, einen Notar hinzuzuziehen. Dies gewährleistet nicht nur eine rechtliche Beratung, sondern auch eine rechtssichere Formulierung und sichere Aufbewahrung des Testaments. Hier fällt eine Gebühr an, welche proportional zum Wert des Nachlasses ist. Mit dieser Vorgehensweise werden alle rechtlichen Aspekte berücksichtigt und das Notariat sorgt für eine professionelle Abwicklung.
Wenn Sie weitere Informationen zum Erbrecht wünschen, gehen Sie auf Seiten wie beispielsweise von der Meyer & Hofmann-Rascu Rechtsanwälte GbR.